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Bitte wählen Sie hier den zutreffenden Pflegegrad




Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld!

Sachleistung durch den ambulanten Pflegedienst nach § 36 SGB XI:

(erfassen Sie Ihren Wunschbetrag bzw. die Ihnen vorliegende Rechnung)

Grundpflege:

 

Grundpflege

Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen (Pflegeleistungen) gemeint.

hauswirtschaftliche Versorgung (sofern gesondert ausgewiesen):

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind.

häusliche Betreuung (sofern gesondert ausgewiesen):

 

Häusliche Betreuung

Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld zum Zweck der Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte / Gestaltung des häuslichen Alltags (z.B. Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, bedürfnisgerechte Beschäftigung und Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tages- und Nachrhythmus).

Erfassen Sie hier ggf. die Ihnen entstandenen Kosten:

zusätzliche Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst:

 

Zusätzliche Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst

Hiebei handelt es sich um Leistungen durch zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung. Dieses Angebot erstreckt sich auf spezielle Hilfen der allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung bzw. tagesstrukturierender Maßnahmen. Ausgeschlossen hiervon sind Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Kosten der Tagespflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden:

 

Kosten der Tagespflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden

Hierzu gehören die pflegebedingten Aufwendungen, Fahrtkosten (sofern nicht bereits von der Pflegekasse getragen), Investitionskosten sowie Kosten für die Unterkunft und Verpflegung

Kosten der Kurzzeitpflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden:

 

Kosten der Kurzzeitpflege, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden

Hierzu gehören die pflegebedingten Aufwendungen, Fahrtkosten (sofern nicht bereits von der Pflegekasse getragen), Investitionskosten sowie Kosten für die Unterkunft und Verpflegung

Kosten der Verhinderungspflege in einer Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, die nicht von der Pflegekasse getragen wurden:

 

Kosten der Verhinderungspflege in einer Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, die bislang nicht von der Pflegekasse getragen wurden

Hierzu gehören die pflegebedingten Aufwendungen, Fahrtkosten (sofern nicht bereits von der Pflegekasse getragen), Investitionskosten sowie Kosten für die Unterkunft und Verpflegung

Kosten niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

 

Kosten niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Niedrigschwellige Betreuungsangebote: Helfer und Helferinnen übernehmen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich und entlasten hierdurch pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen.

Niedrigschwellige Entlastungsangebote: Angebote, die der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen dienen oder die dazu beitragen, Angehörige oder vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten.